Rechtsanwalt Dr. Nicolas Doubleday

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Lehrbeauftragter an der HTWG Konstanz

Seit 1996 ist Dr. Doubleday als Rechtsanwalt im Strafrecht tätig und ergänzt heute als Mitglied einer überörtlichen Sozietät in Konstanz und Freiburg, deren Expertise ausschließlich im Wirtschaftsrecht liegt, deren Leistungsspektrum.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist Herr Dr. Doubleday Fachanwalt für Strafrecht. Neben seiner praktisch ausgerichteten Arbeit als Rechtsanwalt lehrt er seit vielen Jahren als Lehrbeauftragter an der HTWG Konstanz.

 

Sein Schwerpunkt liegt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. So verteidigt Herr Dr. Doubleday Unternehmensleiter, insbesondere Geschäftsführer und Vorstände aber auch sonstige im Wirtschaftsleben handelnde Personen beispielsweise bei Delikten der Untreue und des Betruges sowie damit häufig einhergehender Straftatbestände, wie dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (landläufig als Sozialversicherungsbetrug bezeichnet) und dem Kredit-, Kapitalanlage-, und Subventionsbetrug. Ebenso häufig ist Herr Dr. Doubleday im Insolvenz- und Konkursstrafrecht, dem Steuerstrafrecht sowie den Nebengebieten im Umwelt-, Korruptions- und Arbeitsstrafrechttätig aktiv. Durch den erfolgreichen Abschluss des theoretischen Teils der Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht (2016) ist er in der Lage, seine Mandanten in diesem komplexen Bereich kompetent und sicher zu beraten und in allen Stadien des Steuerstrafverfahrens zu verteidigen.

Neben der Bewältigung strafrechtlicher Problemstellungen berät er seine Mandanten aber insbesondere auch über die sich ergebenden sonstigen beruflichen und finanziellen Folgen. Denn häufig sind es gerade diese „Nebenfolgen“, die in der landläufigen Beratungspraxis zu kurz kommen aber für den Mandanten besonders spürbare Konsequenzen haben können

Ein weiteres Augenmerk liegt bei der Verteidigung in der Revision. Für den erfahrenen Strafverteidiger ist die sachkundige und zielgerichtete Verteidigung an Amts- und Landgerichten selbstverständlicher Teil seiner Arbeit. Herr Dr. Doubleday hat darüber hinaus Erfahrung in der Verteidigung im Revisionsverfahren vor den Oberlandgerichten und dem Bundesgerichtshof. Damit wird das Beratungsangebot vervollständigt, denn leider lässt sich die Verteidigung nicht immer auf das Ermittlungsverfahren beschränken, auch wenn dies das Ziel einer kompetenten und die finanziellen und menschlichen Ressourcen des Mandanten schonenden Verteidigens sein sollte.

Mit seinem in den letzten 25 Jahren angeeigneten breiten Fachwissen ist es Herrn Dr. Doubleday möglich, seine Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts zu unterstützen.

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